TEILNAHMEBERECHTIGUNG - WERTUNG

Der Classic-Grand Prix-Baden ist eine Classic-Veranstaltung für historische Fahrzeuge, bei der das zeit-exakte Fahren auf der Strecke und in den diversen Sonderprüfungen nach einem Punktesystem gewertet wird. Die Veranstaltung endet am historischen Trabrennplatz Baden mit zwei Grand Prix-Runden mit selbst gewählter exakt gleicher Zeit.

 

Teilnahmeberechtigt sind alle historischen Automobile bis inklusive Baujahr 1985. Die Fahrzeuge müssen sowohl technisch als auch optisch der jeweiligen Epoche und den Bestimmungen der STVO entsprechen, sowie eine gültige Straßenzulassung besitzen. Für die verkehrsrechtliche Zulassung des Fahrzeuges haftet der Lenker. Der Veranstalter kann ein Fahrzeug ablehnen sollte dieses dem Geist, der Periode oder dem Aussehen nicht entsprechen. Nicht startberechtigt sind Lastkraftwagen, Militärfahrzeuge, einspurige Fahrzeuge und Fahrzeuge in Tarnlackierung. Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die im Besitz eines in Österreich gültigen Führerscheines ist.

 

Der Veranstalter behält sich das Recht vor spezielle Fahrzeuge ohne Baujahrbegrenzung anzunehmen,  oder Fahrzeuge abzulehnen, falls die Anzahl von Nennungen zu groß ist.

 

Nenngeld

Das Nenngeld für die Veranstaltung beträgt 666,– Euro und beinhaltet

  • Teilnahme für ein Fahrzeug mit Fahrer und Beifahrer
  • eine Abendveranstaltung am Freitag
  • eine Schlussveranstaltung am Trabrennplatz Baden
  • Verpflegung entlang der Strecke (Mittagessen, Jause etc.)

Mit dem Nenngeld und den Sponsoren finanziert der LIONS Club Baden Helenental Sozialprojekte in der Region Baden.

 

KLASSENEINTEILUNG UND WERTUNG

Die Wertung der Fahrzeuge erfolgt in 3 Klassen:

Klasse A: Fahrzeuge bis Baujahr 1949

Klasse B: Fahrzeuge bis Baujahr 1969

Klasse C: Fahrzeuge bis Baujahr 1985

Trabrennplatz: eigene Wertung für exakte Zeiten auf der Grandprix Runde

Jugendwertung: Fahrzeuge bis Baujahr 1985 und mit einem Fahrer nicht älter als 30 Jahre - wenn mehr als 3 Starter, zugleich Ermäßigung beim Nenngeld auf 599,-

Teamwertung: bei mehr als 3 Teammeldungen erfolgt eine eigene Wertung. Ein Team besteht aus 3-5 Fahrzeugen, von denen die besten 3 gewertet werden. Die Teammeldungen sind bei der Registrierung vorzunehmen.

Sind in einer Klasse weniger als 5 Fahrzeuge gemeldet, hält sich der Veranstalter die Möglichkeit zur Zusammenlegung von Klassen offen.

 

Gewertet wird entsprechend den vorgegebenen Klassen. Jeder Sieger in der jeweiligen Klasse erhält einen Preis.

Zusätzlich wird ein Gesamtsieger des Classic-Grand Prix-Baden ermittelt aus Klassenranking und Trabrennplatz.

 

ZEITMESSUNG UND EQUIPMENT

Es gilt verbindlich die Veranstalterzeit. Die Timingprüfungen werden mit Lichtschranken auf 10-tel Sekunden gemessen. Die Etappen werden in Minuten gemessen. Erlaubt sind alle Arten von Stoppuhren. 

Ein Einspruch gegen die im Roadbook vorgegebene Kilometrierung und gegen die Zeitnahme ist nicht möglich.

 

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Mit Abgabe der Nennung erklären die Fahrer die Bedingungen der Ausschreibung samt Reglement zu kennen und diese, sowie alle noch zu erlassenden Durchführungsbestimmungen zu akzeptieren. Die Fahrer verpflichten sich während der gesamten Veranstaltung die Bestimmungen der StVO einzuhalten und erklären hiermit unwiderruflich für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch sie und durch das von ihnen bewegte Fahrzeug verursacht werden, die zivil- und strafrechtliche Haftung zu übernehmen. Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass der Veranstalter sowie alle mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Behörden, Organisationen und Einzelpersonen jegliche Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aus der Teilnahme entstehen, ablehnen. Sollten aufgrund eines durch den Teilnehmer oder seinem Fahrzeug verursachten Schadens von dritten Personen gegenüber dem Veranstalter Schadensansprüche gestellt werden, so sind der Veranstalter oder/und weitere Parteien durch den Verursacher schad- und klaglos zu halten. Die Fahrer bestätigen, sich vergewissert zu haben, dass das Fahrzeug dem Kraftfahrgesetz (KfG) entspricht. Die Fahrer bestätigen, dass sie im Besitz einer in Österreich gültigen Lenkerberechtigung für das teilnehmende Fahrzeug sind.

 

Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass während der Veranstaltung produzierte Foto-, Film- und Videoaufnahmen für PR-Zwecke verwendet werden können und daraus keine wie immer gearteten Ansprüche entstehen, auch wenn diese Veröffentlichungen in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen.